AGB

Allgemeine Bedingungen für das Tennistraining bei Tennis4all.
§ 1
Einbeziehung der AGB
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Trainingsleistungen durch Tennis4all.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der nachfolgenden Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Im Übrigen bleiben die Geltung der Hausordnung des Vereins und sämtliche sonstigen Regelungen des Vereins unberührt.
§ 2
Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zum Training kann mündlich, schriftlich oder digital über die Website der Tennisschule erfolgen.
2.2 Tennis4all ist durch die Anmeldung zum Training nicht gebunden und zur Annahme nicht verpflichtet. Der Vertrag über die Erbringung von Trainingsleistungen kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Tennisschule zustande.
§ 3
Organisation des Trainings
3.1 Das Leistungsangebot von Tennis4all umfasst Einzel- und Gruppentraining. Einzeltraining kann als einzelne Trainingseinheit („Einzeleinheit“), als Kontingent mehrerer Trainingseinheiten oder als Saisontraining gebucht werden. Gruppentraining kann nur als Saisontraining gebucht werden. Ein Saisontraining umfasst den Zeitraum einer Freiluftsaison oder einer Hallensaison
3.2 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, 60 Minuten Die notwendige Platzpflege (insbesondere Abziehen des Platzes, Wässern und Bälle sammeln) ist während der Dauer einer Trainingseinheit durchzuführen.
3.3 Tennis4all behält sich vor, einzelne Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese trotz wiederholter Aufforderung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder anhaltend das Training stören. Minderjährige Teilnehmer bleiben in diesem Fall bis zum Ende der Trainingseinheit auf dem Trainingsplatz, soweit sie nicht früher durch einen Vertretungsberechtigten vom Training abgeholt werden. Bei Ausschluss vom Training hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Erstattung des Entgelts für die entsprechende Trainingseinheit. Ein darüber hinaus möglicherweise bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften behält sich die Tennisschule ausdrücklich vor.
§ 4
Aufsicht bei Minderjährigen
4.1 Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern ist auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit beschränkt.
4.2 Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer pünktlich zum Training erscheinen und pünktlich nach Ende des Trainings abgeholt werden.
§ 5
Haftung und Eigenverantwortung der Trainingsteilnehmer
5.1 Die Teilnahme am Training erfolgt jeweils in eigener Verantwortung. Der Teilnehmer trägt insbesondere die Verantwortung dafür, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen. Während der Trainingseinheit auftretende körperliche oder gesundheitliche Beschwerden sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den jeweiligen Tennisplatz geeignete Tennisschuhe und geeignete Sportbekleidung zu tragen.
5.3 Die Haftung des Vereins für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung von Trainingsleistungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6
Stornierung und Ausfall von Trainingseinheiten
6.1 Die Absage der Teilnahme an einer Trainingseinheit durch den Teilnehmer muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn gegenüber dem jeweiligen Trainer erfolgen. Wird eine Trainingsteilnahme durch den Teilnehmer nicht rechtzeitig abgesagt, bleibt der Anspruch der Tennisschule auf Zahlung des Trainingsentgelts bestehen. Eine Nachholung der Trainingseinheit erfolgt in diesem Fall nicht.
6.2 Im Falle der rechtzeitigen Absage einer Einzeleinheit, hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Nachholung der jeweiligen Trainingseinheit. Soweit dies nicht möglich ist, wird dem Teilnehmer das Trainingsentgelt für die ausgefallene Trainingseinheit nach seiner Wahl für weitere Trainingseinheiten gutgeschrieben oder erstattet.
6.3 Im Fall der rechtzeitigen Absage einer Trainingseinheit eines gebuchten Tenniskurses wird sich die Tennisschule um eine Nachholung der Trainingseinheit in der laufenden Woche oder der auf die abgesagte Trainingseinheit folgenden Woche bemühen. Im Fall des Gruppentrainings kann eine Nachholung nur durch Teilnahme in einer anderen Trainingsgruppe im genannten Zeitraum erfolgen. Ist eine Nachholung in dem genannten Zeitraum nicht möglich, erfolgt keine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Anspruch der Tennisschule auf das zu zahlende Trainingsentgelt bleibt bestehen.
6.4 Wird eine Trainingseinheit (Einzeleinheit oder Trainingseinheit eines gebuchten Tenniskurses) durch die Tennisschule abgesagt, hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit. Ist eine Nachholung nicht oder nicht innerhalb der laufenden Saison möglich, hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erstattung des Trainingsentgelts.
6.5 Wird eine Trainingseinheit aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Witterung, witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes, technische Störungen, Hallen- oder Vereinsschließung) abgesagt, wird die ausgefallene Trainingseinheit, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wird, nicht nachgeholt. In diesem Fall entfällt der Anspruch der Tennisschule auf Zahlung des Trainingsentgelts; ein bereits gezahltes Trainingsentgelt wird dem Teilnehmer nach seiner Wahl gutgeschrieben oder erstattet.
6.6 Kann eine bereits begonnene Trainingseinheit aufgrund der Witterung oder witterungsbedingter Unbespielbarkeit des Trainingsplatzes im Freien nicht fortgeführt werden, wird die Trainingseinheit abgebrochen. Ein Anspruch auf Nachholung besteht in diesem Fall nicht; der Anspruch von Tennis4all auf Zahlung des Trainingsentgelts bleibt bestehen.
§ 7
Trainingsentgelt und Zahlung
7.1 Das jeweils zu zahlende Trainingsentgelt richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Tennis4all.
7.2 Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die Erbringung von Trainingsleistungen durch Tennis4all. Ist der Teilnehmer nicht Mitglied des Vereins, fallen zusätzliche Kosten für die Platzmiete an.
7.3 Das vereinbarte Trainingsentgelt ist mit Beendigung der vereinbarten Trainingseinheit, bei Tenniskursen vor Beginn der ersten Trainingseinheit auf entsprechende Rechnungstellung der Tennisschule zu entrichten Die Zahlung ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
7.4 Die Zahlung des Trainingsentgelts erfolgt auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Vereinskonto.
§ 8
Schlussbestimmungen
8.1 Mit Abschluss des Vertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
8.2 Soweit nach diesen Allgemeinen Bedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, reicht hierfür die Textform i. S. v. § 126b BGB aus.
8.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Bestimmungen.